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PRESSEMITTEILUNG:
Hofmeyer fragt die Landesregierung
Dichtheitskontrolle für Abwasserkanäle
Dichtheitskontrolle für Abwasserkanäle
Hofmeyer fragt die Landesregierung
„Die auf EU-Richtlinien basierenden Regelungen zur verpflichtenden Dichtigkeitsprüfung bedeuten für Kommunen und private Hausbesitzer enorme Kosten“, begründet die heimische SPD-Landtagsabgeordnete, Brigitte Hofmeyer, eine aktuelle Anfrage an die Landesregierung.
Da der Aufwand für Privatgrundstücke im ländlichen Bereich fünfstellige Beträge erreichen könne, seien die massiven Proteste von Bürgerinnen und Bürgern sehr verständlich. „Eine solche finanzielle Belastung können viele nur mit Schulden bewältigen“, ist der Abgeordneten klar.
Da der nordrhein-westfälische Umweltminister angeblich beabsichtigt, die entsprechenden Regelungen für sein Bundesland zurückzuziehen bzw. diese wesentlich abzuschwächen, möchte Hofmeyer in ihrer Anfrage erfahren, wie die Hessische Landesregierung mit einer solchen Kehrtwende umgeht. „Ich möchte wissen, welche Europa‑, Bundes‑ und Landesvorschriften die Dichtheitsprüfung privater bzw. öffentlicher Abwasseranlagen in Hessen regeln und ob es Unterschiede zwischen den hessischen und den in anderen Bundesländern geltenden Vorschriften gibt“, sagt Hofmeyer. Außerdem sei es interessant zu hören, wie die grundsätzliche Position der Landesregierung zu dieser für die hessischen Bürgerinnen und Bürger brisanten Pflichtregelung sei. „Selbstverständlich sind unnötige Verschmutzungen des Erdreichs und des Grundwassers durch undichte Abwasserleitungen zu vermeiden“, betont die SPD-Politikerin. „Kosten und Nutzen solcher Maßnahmen müssen aber exakt abgewogen werden. Wenn es also neue Erkenntnisse zur Umsetzung der entsprechenden Vorschriften gibt, müssen die hessischen Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen von der Landesregierung schnellstmöglich darüber informiert werden“, fordert Hofmeyer.
02.01.2012
Dokumente:
Kleine Anfrage " Dichtheitsprüfung"
